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BLOCKPLÄNE SOZIALVERSICHERUNG:  siehe Downloads VSG

SOZIALVERSICHERUNGSFACHANGESTELLTE/R

Ausbildungsbetriebe: Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung

Voraussetzungen: Hauptschulabschluss, mittlerer Bildungsabschluss, Abitur empfehlenswert

Dauer der Ausbildung: 2-3 Jahre, Verkürzung je nach Vorbildung möglich

Verkürzung

Organisation der Ausbildung: zwei Jahre Berufsschulunterricht (Blockunterricht) im dualen System, betriebliche Schulungen der jeweiligen Träger

Berufsschulpflicht

Abwesenheit

Fächer in der Berufsschule: Religion (2), Deutsch (2), Gemeinschaftskunde (2), Allgemeine Wirtschaftslehre (7), Sozialversicherungslehre (6), Rechtslehre (5), Rechnungswesen (4), Datenverarbeitung und Textverarbeitung (2), Wahlpflichtfächer (4) z.B. berufsbezogenes Englisch (2) mit KMK-Zertifikat, medizinische Grundbegriffe; zusätzlicher Unterricht für Auszubildende mit Abitur oder FHR sowie leistungsstarke Schüler in Personalwesen und Organisation mit gesonderter Bescheinigung

Lehrplan: aus dem Bundesrahmenlehrplan abgeleiteter Lehrplan für Baden-Württemberg (Neckar-Verlag)

Zeugnisse: Jahreszeugnis am Ende des ersten Schuljahres, Halbjahreszeugnis im zweiten Schuljahr; Berufsschulabschlusszeugnis
Prüfung: Berufsschulabschlussprüfung und Prüfung vor der jeweils zuständigen Stelle: Sozialministerium Baden-Württemberg (landesunmittelbare Träger) oder Bundesversicherungsamt Bonn (bundesunmittelbare Träger)

Berufsperspektiven: Tätigkeiten bei den jeweiligen Trägern der Sozialversicherung; Fortbildung zum Krankenkassenfachwirt