BLOCKPLÄNE SOZIALVERSICHERUNG: siehe Downloads VSG
SOZIALVERSICHERUNGSFACHANGESTELLTE/R
Ausbildungsbetriebe: Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung
Voraussetzungen: Hauptschulabschluss, mittlerer Bildungsabschluss, Abitur empfehlenswert
Dauer der Ausbildung: 2-3 Jahre, Verkürzung je nach Vorbildung möglich
Organisation der Ausbildung: zwei Jahre Berufsschulunterricht (Blockunterricht) im dualen System, betriebliche Schulungen der jeweiligen Träger
Fächer in der Berufsschule: Religion (2), Deutsch (2), Gemeinschaftskunde (2), Allgemeine Wirtschaftslehre (7), Sozialversicherungslehre (6), Rechtslehre (5), Rechnungswesen (4), Datenverarbeitung und Textverarbeitung (2), Wahlpflichtfächer (4) z.B. berufsbezogenes Englisch (2) mit KMK-Zertifikat, medizinische Grundbegriffe; zusätzlicher Unterricht für Auszubildende mit Abitur oder FHR sowie leistungsstarke Schüler in Personalwesen und Organisation mit gesonderter Bescheinigung
Lehrplan: aus dem Bundesrahmenlehrplan abgeleiteter Lehrplan für Baden-Württemberg (Neckar-Verlag)
Zeugnisse: Jahreszeugnis am Ende des ersten Schuljahres, Halbjahreszeugnis im zweiten Schuljahr; Berufsschulabschlusszeugnis
Prüfung: Berufsschulabschlussprüfung und Prüfung vor der jeweils zuständigen Stelle: Sozialministerium Baden-Württemberg (landesunmittelbare Träger) oder Bundesversicherungsamt Bonn (bundesunmittelbare Träger)
Berufsperspektiven: Tätigkeiten bei den jeweiligen Trägern der Sozialversicherung; Fortbildung zum Krankenkassenfachwirt