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Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen

Fachrichtung Versicherung oder Fachrichtung Finanzberatung
Die Ausbildung ermöglicht eine Qualifizierung für Tätigkeiten sowohl im Innen- als auch im Außendienst bei Versicherungsunternehmen, Versicherungsagenturen, Versicherungsmaklern und sonstigen Finanzdienstleistern. Die Ausbildung berücksichtigt die Entwicklungen der Versicherungsbranche hin zu mehr Kunden- und Vertriebsorientierung. Die Beratungs- und Verkaufskompetenz sowie die Produktkenntnisse, insbesondere bei den Vorsorge- und Finanzprodukten, stehen im Vordergrund.
Die Struktur des Ausbildungsberufes mit den beiden Fachrichtungen Versicherung und Finanzberatung sowie einer weiteren Differenzierung in Form von Wahlqualifikationseinheiten (in der Fachrichtung Versicherung) berücksichtigt ein breiteres Spektrum unterschiedlicher Unternehmensprofile und erhöht damit die Ausbildungsmöglichkeiten für die Unternehmen

Ausbildungsbetriebe:
Versicherungsunternehmen, Versicherungsagenturen, Versicherungsmakler, Finanzdienstleister, Banken

Voraussetzungen:
Realschulabschluss bzw. Abitur, eventuell auch Hauptschulabschluss

Dauer der Ausbildung:
Grundsätzlich 3 Jahre, bei entsprechender Vorbildung und Leistung 2,5 oder 2 Jahre

Organisation der Ausbildung im dualen System:
Lernort Berufsschule an 1,5 Tagen pro Woche (Teilzeitunterricht); übrige Zeit Lernort Betrieb

Rechtliche Grundlagen:
Berufsbild
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Link zur Ausbildungsordnung

Ausbildungsrahmenplan für den Ausbildungsberuf Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Link zum Bundesrahmenlehrplan

Bildungsplan Baden-Württemberg

Aus dem Ausbildungsrahmenplan abgeleiteter Lehrplan für Baden Württemberg, basierend auf der Lernfeldkonzeption
Link zum Lehrplan Baden-Württemberg

Stundentafel:

Berufsfachliche Kompetenz

Projektkompetenz ist in den Schwerpunkten integriert

Zeugnisse:
- im 1. Ausbildungsjahr gibt es ein Jahreszeugnis zum Ende des 1. Schuljahres
- im 2. und 3. Ausbildungsjahr (3-jährige Ausbildungsverträge) gibt es ein Halbjahreszeugnis zum 31.01. und ein Jahreszeugnis bzw. das Abschlusszeugnis
- im 3. Ausbildungsjahr (2 1/2-jährige Ausbildungsverträge) gibt es das Abschlusszeugnis

Leistungsfeststellung
siehe Notenverordnung

Prüfung:

· gemeinsame schriftliche Abschlussprüfung der Berufsschule und der IHK
· Fachpraktische (mündliche) Prüfung vor einem Prüfungsausschuss der IHK

Versetzung und Bestehen der Abschlussprüfung der Berufsschule:
siehe Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an Berufsschulen

Bestehen der IHK-Abschlussprüfung:
Auskünfte geben die für das Ausbildungsverhältnis zuständigen IHKs.

Perspektiven/Weiterbildung:
· Geprüfter Fachwirt/geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen (IHK)
· Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (IHK)
· Fachwirt/-in für Finanzberatung (IHK)
Infos unter IHK-Stuttgart Weiterbildung
· Versicherungsbetriebswirtin/Versicherungsbetriebswirt (DVA)
Infos unter Weiterbildung Berufsbildungswerk der Versicherungswirtschaft
· Financial Planner/Financial Consultant
Infos unter Weiterbildung Frankfurt-school